Wir klären professionell Ihre Fragen hinsichtlich ärztlicher Behandlungen und vertreten Ihre Interessen umfassend. Bei Abrechnungsproblemen mit Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen setzen wir uns effektiv für Ihre Belange ein.
Durch Bündelung unseres Fachwissens sowohl im Medizinrecht als auch im Gesellschaftsrecht gewährleisten wir eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung im Bereich von Praxisneugründungen, Gemeinschaftspraxen und Auseinandersetzung derselben.
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