Notariell beurkundungspflichtig sind alle Verträge, bei denen Grundbesitz (Immobilie) betroffen ist. Insbesondere handelt es sich hierbei um
- Kaufverträge,
- Überlassungs- und Schenkungsverträge,
- Tauschverträge,
- Begründung von Wohnungseigentum,
- Grundschuldbestellung,
- Dienstbarkeiten,
- Wohnungsrechte,
- Erbbaurechtsverträge
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