Immobilienrecht

Notariell beurkundungspflichtig sind alle Verträge, bei denen Grundbesitz (Immobilie) betroffen ist. Insbesondere handelt es sich hierbei um

  • Kaufverträge,
  • Überlassungs- und Schenkungsverträge,
  • Tauschverträge,
  • Begründung von Wohnungseigentum,
  • Grundschuldbestellung,
  • Dienstbarkeiten,
  • Wohnungsrechte,
  • Erbbaurechtsverträge 

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