Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Unternehmensumstrukturierungen wie Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen sind ebenso beurkundungsbedürftig wie verschiedene gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise 

  • Gründung einer GmbH oder einer AG 
  • Beurkundung von Hauptversammlungen
  • Satzungsänderungen oder Geschäftsanteilsabtretung
    bei GmbH
  • Handelsregisteranmeldungen (hier auch bei Personengesellschaften)

Darüber hinaus kann im Rahmen von Gesellschaftsgründungen, auch soweit diese nicht beurkundungspflichtig sind, durch notarielle Beurkundung eine ausgewogene und umfassende Regelung sichergestellt werden.

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