Erbrecht

Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Notare bei Erbverträgen, Erbteilsübertragungen, Erbschaftsausschlagungen, Pflichtteilsverzichten sowie Erbauseinandersetzungen mit Grundbesitz zwingend mitwirken müssen. 

Darüber hinaus kann durch die Erstellung eines notariellen Testamentes höhere Rechtssicherheit im Erbfall herbeigeführt werden. In der Regel kann auf diese Weise auch später ein kostenpflichtiger Erbschein erspart werden. 

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