Eheverträge müssen notariell beurkundet werden. Auch Scheidungsvereinbarungen bedürfen dieser Form.
Erklärungen, die im Zusammenhang mit einer Adoption bestehen, müssen ebenfalls notariell beurkundet werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Eheverträge müssen notariell beurkundet werden. Auch Scheidungsvereinbarungen bedürfen dieser Form.
Erklärungen, die im Zusammenhang mit einer Adoption bestehen, müssen ebenfalls notariell beurkundet werden.
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