Unternehmensumstrukturierungen wie Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen sind ebenso beurkundungsbedürftig wie verschiedene gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei Kapitalgesellschaften, beispielsweise
- Gründung einer GmbH oder einer AG
- Beurkundung von Hauptversammlungen
- Satzungsänderungen oder Geschäftsanteilsabtretung
bei GmbH - Handelsregisteranmeldungen (hier auch bei Personengesellschaften)
Darüber hinaus kann im Rahmen von Gesellschaftsgründungen, auch soweit diese nicht beurkundungspflichtig sind, durch notarielle Beurkundung eine ausgewogene und umfassende Regelung sichergestellt werden.
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